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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Miete

Vertrag

Der Vertrag wird zwischen Bike’n Roll und dem Kunden abgeschlossen.

 

Übernahme Bike

Der Mieter übernimmt das Bike in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen an Bike’n Roll gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, Führerschein).

 

Rückgabe Bike

Der Mieter ist verpflichtet, das Bike vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit an Bike’n Roll während den Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene Bikes wird vom Mieter eingefordert. Das Bike sowie sämtliches von Bike’n Roll zur Verfügung gestelltes Zubehör, wie Bikehelme, Schlüssel etc. müssen an Bike’n Roll bei der Rückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung von Bike’n Roll vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Bike Rückgabe zu entrichten.

 

Mindestalter des Mieters

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer Erwachsenen Person sein. Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre (mit Mofa-Ausweis 14 Jahre).

 

Preise

Es gelten die aktuellen Preise. Rabatte werden nur auf Vorzeigen des entsprechenden Ausweises gewährt.

 

Annullation

Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden zu 100 % gemäss den geltenden Preisen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

 

Haftung und Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

Bei Defekten während der Mietdauer kann der Mieter sein Bike bei Bike’n Roll Engelberg gegen ein gleichwertiges Fahrzeug austauschen.

Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz. Die Kosten für Schäden und Materialverlust werden dem Kunden direkt von Bike’n Roll verrechnet. Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt. Übergibt der Mieter das Bike an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Bike durch Dritte verursacht werden.

 

Unfälle

Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall an Bike’n Roll umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an Bike’n Roll abzugeben.

 

Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Bike sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Das tragen der zur Verfügung gestellten Helme ist freiwillig. Bike’n Roll lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.