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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) – Guiding

 

Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per SMS, per Whats-App, per Online Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung treten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als Bestandteil des Vertrages in Kraft. Gleichzeitig ist auch eine Anzahlung von 50% des Preises zu leisten.

Die Bike Guides von Bike’n Roll richten sich nach den Wünschen ihrer Gäste. Wir reservieren die gewünschten Daten. Kann eine Tour/Kurs aus irgendwelchen Gründen nicht angetreten werden, belasten wir folgende Rücktrittskosten:

  • 60 – 31 Tage vor Tourenbeginn 25 % des Preises
  • 30 – 11 Tage vor Tourenbeginn 50 % des Preises
  • 10 – 1 Tage vor Tourenbeginn 100 % des Preises

Wir empfehlen jedem Gast eine den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.

 

Tarife

Fahrtechnik-Kurse und geführte Biketouren: Auf Anfrage
Mietpreise Bikes

 

Spesen

Sämtliche Transportkosten (inkl. Bikeguide) übernimmt der Gast. Die Fahrspesen betragen CHF 1.00/km. Die weiteren Kosten für die Übernachtung und Verpflegung in Hotels und Hütten inkl. die des Guides zuzüglich Getränke werden ebenfalls vom Gast/ Gästen übernommen.

 

Voraussetzungen: Fahrkönnen, Kondition und Versicherungsschutz

Sie bringen die entsprechenden Voraussetzungen betreffend Kondition und Technik mit. Wir behalten uns vor, bei fehlendem Können die Tour/den Kurs situativ anzupassen, abzuändern oder abzubrechen. Unsere Touren / Kurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Unsere professionellen Bikeguides passen das Programm dem Wetter und den Verhältnissen an. Der Gast ist mit einem Ersatzprogramm oder mit einer Gebietsverschiebung einverstanden. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Gastes.

Der ausreichende Versicherungsschutz obliegt in der Verantwortung des Gastes. Dieser beinhaltet eine gültige Unfall- und Krankenversicherung. Zusätzlich empfehlen wir die REGA Gönner Mitgliedschaft.

 

Verantwortung

Durch ihre Reservation anerkennen sie die Gefahren in der freien Natur. Auch ein hochqualifizierter Bikeguide ist nicht unfehlbar. Er wird mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll beherrschbar sind. Seine Aufgabe ist es somit, das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren.

Es gilt schweizerisches Recht, gleich welcher Nationalität des Gastes und wo sich der Schadensort befindet. Gerichtsstand ist Sarnen im Kanton Obwalden.